Rechtliches
Rechte und Pflichten von pharmazeutisch-kaufmännischen Assistent/innen und von Apothekenhilfspersonal sind in einem Kollektivvertrag festgehalten.
Dieser gilt für alle Arbeitsverhältnisse in österreichischen öffentlichen Apotheken und Anstaltsapotheken.
Kollektivvertragspartner sind die Arbeitnehmer- und die Arbeitgebervertretung:
- Gewerkschaft der Privatangestellten,
Druck, Journalismus, Papier, Wirtschaftsbereich Handel und - Österreichischer Apothekerverband
Die individuellen Regelungen (Stundenausmaß, Arbeitstage und Freizeit, spezielle Aufgaben etc.) werden zwischen Dienstnehmer/in und der Apotheke in einem Arbeitsvertrag geregelt.
Unter FAQ Arbeitrecht finden Sie Antworten auf häufig gestellte arbeitsrechtliche Fragen.
Beratungsangebot für spezielle arbeitsrechtliche Fragen:
- Österreichische Arbeiterkammer für PKA
- Österreichischer Apothekerverband für Mitgliedsapotheken