Kollektivvertrag

Was steht im Kollektivvertrag?

Im Kollektivvertrag  sind deine Rechte und Pflichten festgehalten. Dazu gehören vor allem Regelungen zur Entlohnung, zu Sonderzahlungen und zur Arbeitszeit. Der Kollektivvertrag gilt für alle Arbeitsverhältnisse in österreichischen Apotheken und Anstaltsapotheken. 

Kollektivvertragspartner sind die 1. Arbeitnehmer- und 2. die Arbeitgebervertretung: 

  1. Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier, Wirtschaftsbereich Handel (Arbeitnehmervertreter), und
  2. Österreichischer Apothekerverband (Arbeitgebervertreter) 
    Alle individuellen Regelungen (Stundenausmaß, Arbeitstage und Freizeit, spezielle Aufgaben, etc.) werden zwischen dir und deinem Arbeitgeber in einem Arbeitsvertrag geregelt.

Unter FAQ (Frequently Asked Questions) Arbeitsrecht findest du häufig gestellte arbeitsrechtliche Fragen. 

Du kannst dir den aktuellen Kollektivvertrag downloaden.

Junge PKAs unterhalten sich in Apotheke